AKTUELLES

Regeln für Ausfahrten in Gruppen

16. Juni 2026 | E-Bike

Radfahrergruppen: Österreich vs. Deutschland

Thema: Österreich/Deutschland

In Österreich gibt es für Radfahrergruppen ab 10 Personen eine besondere Regelung.

Der wesentliche Unterschied ist:

Radfahrergruppe mit weniger als 10 Personen

Es gelten die normalen Verkehrsregeln für jeden einzelnen Radfahrer.
An Kreuzungen muss jeder Radfahrer selbst auf Vorrang, Ampeln und Verkehrszeichen achten.
Wenn die Ampel während der Durchfahrt auf Rot umschaltet, dürfen die Nachfolgenden nicht einfach weiterfahren.

Radfahrergruppe mit 10 oder mehr Personen

Die Gruppe darf eine Kreuzung im Verband durchqueren.
Hat der erste Radfahrer die Kreuzung ordnungsgemäß befahren, muss der übrige Verkehr der gesamten Gruppe ermöglichen, die Kreuzung gemeinsam zu verlassen.
Voraussetzungen:Der erste und der letzte Radfahrer müssen eine reflektierende Warnweste tragen.
Der vorausfahrende Radfahrer muss das Ende der Gruppe durch Handzeichen anzeigen und nötigenfalls absteigen.
Beim Einfahren in die Kreuzung müssen dennoch die normalen Vorrangregeln beachtet werden. Die Gruppe erhält also keinen automatischen Vorrang.
Nebeneinander fahren
Unabhängig von der Gruppengröße darf nebeneinander gefahren werden, wenn die StVO dies erlaubt (z. B. auf Radwegen, in Fahrradstraßen, Wohnstraßen oder unter bestimmten Bedingungen in Tempo-30-Bereichen). Dabei darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benutzt und niemand behindert werden.

Deutschland: Weniger als 16 Radfahrer

Es gelten die normalen Verkehrsregeln für jeden Einzelnen.
An Ampeln und Kreuzungen muss jeder selbst die Signale beachten.
Die Gruppe hat keine besonderen Rechte als Verband.

Deutschland: Ab 16 Radfahrern (geschlossener Verband)

Die Gruppe darf einen „geschlossenen Verband“ bilden (§ 27 StVO).

Besonderheiten:

Der Verband gilt verkehrsrechtlich weitgehend als eine Einheit.
Die Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Wenn die Spitze des Verbandes bei Grün in eine Kreuzung oder über eine Ampel einfährt, darf der restliche Verband folgen, auch wenn die Ampel währenddessen auf Rot umschaltet.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den geschlossenen Verband grundsätzlich nicht auseinanderreißen.
Kennzeichnung
Anders als in Österreich gibt es für Radfahrerverbände keine besondere Pflicht zu Warnwesten oder Fahnen. Die Gruppe muss lediglich als zusammengehöriger Verband deutlich erkennbar sein.

Merksatz
Österreich: Sonderregel ab 10 Radfahrern.
Deutschland: Sonderregel erst ab 16 Radfahrern (mehr als 15).

Die Gruppe möglichst kompakt zu halten.
Vor Kreuzungen nicht unnötig große Lücken entstehen zu lassen.
Die Teilnehmer vor der Ausfahrt über Handzeichen und Verhalten an Kreuzungen zu informieren.
In Österreich die vorgeschriebenen Warnwesten für Spitze und Schluss bereitzuhalten.
Für grenzüberschreitende Touren (z. B. Bayern–Salzburg) ist besonders wichtig: Eine Gruppe mit 12 Personen ist in Österreich bereits ein Verband, in Deutschland dagegen noch nicht. Dadurch gelten an Kreuzungen und Ampeln unterschiedliche Regeln.
Fritz